Seit 1. Januar 2009 gilt in Deutschland das „Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich“.
Das EEWärmeG schreibt die Nutzung erneuerbarer Energien im Neubau verbindlich vor.
Gesetzestext Erneuerbare Energien Wärmegesetz
So müssen nach dem Gesetz 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs des Wohngebäudes aus erneuerbaren Energien (z.B. Thermischen Solaranlagen) stammen.
Thermische Solaranlagen werden hauptsächlich zur Wassererwärmung (Spül-, Dusch- und Badewasser) und als Unterstützung für die Erwärmung der Wohnräume eingesetzt.
Neben der gesetzlichen Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich, bieten Solaranlagen, langfristig gesehen, einen nicht unerheblichen Kostenvorteil.
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